Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grevesmühlen-Rolofshagen, auf der L 03, Höhe Abzw. Friedwald, in Ri. Rolofshagen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 90 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.5.6 BKat

Formular Schriftliche Zeugenaussage wurde von Bußgeldstelle Nordwestmecklenburg übersandt.

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