In 10827, Berlin St/Zd, Hauptstraße 42, Rheinstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
27 km/h überschritten. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab 57 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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