In 12157, Berlin, Te/Sb, auf dem Grazer Damm 133, Ri. Sachsendamm wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h überschritten. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab 56 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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