In Dresden, auf der Flügelwegbrücke, aus Ri. Emerich-Ambros-Ufer, in Ri. Overbeckstr. wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec digital und Frontfoto ergab 87 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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