In Karlsruhe, Klosterweg, in Ri. Theodor-Heuss-Allee, geg, 24 d wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 59 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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