Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 7.03.2016 in Leipzig, auf der Ellenberger Straße , zw. Riebeckerstr./Gerichtsweg um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: speedophot RADAR ergab 38 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Leipzig

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