In Stuttgart – Ost, auf der Frauenkopfstraße, Höhe Nr. 50, in Richtung Degerloch wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften  um 10 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Speedophot mobil ergab 40 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.