In Stuttgart – Ost, auf der Frauenkopfstraße, Höhe Nr. 50, in Richtung Degerloch wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Speedophot mobil ergab 40 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen
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