Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bonn, Reuterstraße, geg. Hausnummer 63 A, Fahrtr. Bundeskanzlerplatz um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 38 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO 3.0 digital.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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