Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 94249, Bodenmais, auf der Waldglashüttenstraße, Höhe Hirtenweg um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 38 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV 3.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz übersandte Angebot eines Verwarnungsgeldes

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