Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Husum, auf der Mommsenstraße um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt und mit Erhebung von 15,00 € Verwarnungsgeld geahndet. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 36 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Schriftliche Verwarnung/Anhörung

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