Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Kappeln, Kappelholz, auf der B 201, in Höhe Kreuzung Hüholz-Schoolstieg um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3. 6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Anhörung

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