Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Neumünster, auf der Bootstedter Straße 352 um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld von 25,00 € erhoben. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neumünster übersandte Verwarnung / Anhörung

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