Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 05.01.2016 in Kemnitz, auf der L 80, Kemnitzer Haupstraße, in FR Zülichendorf um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ES3.0 ergab 46 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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