Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 13405 Berlin Rd, auf der ScharnweberStr. ggü. 68, Richtung Müllerstraße um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung
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