Am 30.01.2016 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 84513 Töging am Inn, AÖ 1, Mühlendorfer Straße, ggü. Hs.-Nr. 83-85 um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessgerät:TRAFFIPAX Speedophot 81 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Zweckverband Südostbayern
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