Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Goldelund, auf der L 13, Westerstr. um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtschrankenmessung 82 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein

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