In Rohrdorf / OT Achenmühle, auf der Rohrdorfer Straße, Höhe PP Kiga wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
32 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor ES3.0 82 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Anhörung

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