In 83620, Feldkirchen-Westerham / Weiler Ast, ST 2078, Höhe Haus-Nr. 14 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
23 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab mit Einseitensensor Typ ES3.0 83 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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