Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 08.01.2016 wurde die Geschwindigkeitsübertretung mit 21 km/h, bei erlaubten 30 km/h in 47229 Duisburg, Schauenstraße, Fahrtrichtung Grabenacker begangen. Festgestellt wurden 51 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Duisbburg übersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren

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