Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Langgöns, auf der Holzheimer Straße, Höhe Nummer 84 ergab einen mit 66 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Foto, Sensormessung

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen/ Verwarnung wurde von Bußgeldstelle Gemeinde Wettenberg übersandt.

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