Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 88 km/h der erforderliche Abstand von 36,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Langgöns, auf der BAB 45, bei km 81,275, FR Hanau unterschritten. Der Abstandsverstoß wurde gemessen mit Video-Band-Aufzeichnung, der Abstand betrug  16,00 m und somit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. 

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“