Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, auf der Feldstraße, Höhe Schule, Rtg. Seggeweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 56 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Foto und Ausdruck

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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