Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, Südring, Höhe Tjackleger Fährweg, Rtg. Sägemühlenstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 82 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Radarmessung mit LEIVTEC XV3 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Vordruck Anhörung

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