Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 63322, Rödermark, auf der Frankfurter Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 51 km/h Messung mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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