Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Rödermark, Nieder -Röder Straße, Ecke Karnweg, Ober – Roden um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 78 km/h, Beweisfoto liegt vor.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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