Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 27.10.2015 auf der B 104, in Petersdorf Abs. 770/780, Richtung Neubrandenburg um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 127 km/h mit Messgerät PoliScan Speed, Beweismittel: Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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