Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Die Zentrale Bußgeldstelle des Landkreises verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, z. B. Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, und erlässt Anhörungen und Bußgeldbescheide. Bei ihr werden auch Führerscheine bei Fahrverboten abgegeben.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: lk-mecklenburgische-seenplatte.de, behoerdenverzeichnis.mv-serviceportal.de

Kontakt

Anschrift
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg
Postanschrift
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Postfach 11 02 64, 17042 Neubrandenburg
Telefon
0395 57087-4372
E-Mail
ordnungsamt@lk-seenplatte.de
Erreichbar
Mo 8–12 (nur mit Termin), Di 8–12 und 13–17:30, Mi 8–12 (nur mit Termin), Do 8–12 und 13–16, Fr 8–12 Uhr (nur mit Termin)
Website
lk-mecklenburgische-seenplatte.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Art
Bußgeldstelle eines Kreises
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Messstellen
148 in unseren Unterlagen
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind der Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 148 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 0395 57087-4372, per E-Mail an ordnungsamt@lk-seenplatte.de und schriftlich an Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Postfach 11 02 64, 17042 Neubrandenburg. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wofür ist die Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuständig?

Die Zentrale Bußgeldstelle des Landkreises verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, z. B. Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, und erlässt Anhörungen und Bußgeldbescheide. Bei ihr werden auch Führerscheine bei Fahrverboten abgegeben.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte?

Nach unseren Unterlagen sind der Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 148 Messstellen zugeordnet, vor allem in Neustrelitz, Dambeck, Alt Schwerin, Vipperow und Penkow. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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