Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Lipsiusstraße, in Höhe Nr. 12, aus Richtung Stübelallee in Ri. Stresemannplatz am 11.12.2015 um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 58 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Frontfoto, Multanova digital

Aktenführende Bußgeldstelle Dresden übersandte Formular zur Zeugenanhörung.

Verletzte Vorschriften :§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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