Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Appen, auf der Appener Straße am 05.05.2016die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 67km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lichtschrankenmessung und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein

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