Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Augsburg, auf der Stuttgarter Straße, geg. Fa. LEW, in Fahrtr. Donauwörther Str. begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Leivtec XV3 und Foto 71 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Augsburg übersandte Vordruck Anhörung

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