Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Taucha, auf der Sommerfelder Str. i.H. Barlach Str. Ri. Lpz. mit 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Leivtec XV3 dokumentierte mit Beweisfoto 80 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Taucha

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