Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Taucha, auf der Sommerfelder Str., i.H. Einmündung Barlach Str., Ri. Leipzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 80 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h . Beweismittel: Messgerät Leivtec XV§, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Taucha

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