Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 16.06.2016 in Taucha, Sommerfelder Straße in Höhe Querungshilfe, Ri. Lp. 56,wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 38 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 8 km/h und wurde mittels Messgerät: LEIVTEC XV3  dokumentiert.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Taucha übersandte Schreiben.

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