Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 25.05.2016 in Widdershausen, auf der K 12, Höhe km 6,06, Richtung Bergen mit 40 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Lasermessung dokumentierte mit Frontfoto 90 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Celle

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