Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581 im Überblick
An der Messstelle Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1,581 sind bei der Blitzerkanzlei seit 2017 5 Fälle dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Celle.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 50 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
- Messgeräte
- Lasermessung (Gerät nicht benannt)
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Landkreis Celle, Bußgeldstelle Celle
- Dokumentierte Fälle
- 5 (seit 2017)
- Stand der Angaben
- September 2026
Typische Prüfpunkte
- Zuordnung: Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
- Gerätetests und Aufbau: Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581
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Juni 2019
Tempolimit außerorts in Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1,58, Richtung Lachtehausen überschritten, Bußgeldstelle Landkreis Celle
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
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August 2018
Geblitzt in Altencelle, K 74, Höhe km 1.58, Ri Lachterhausen
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November 2017
Geblitzt mit erhöhter Geschwindigkeit in Altencelle, K 74, Höhe km 1.581, Richtung Lachtehausen mit Lasergerät und Frontfoto
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August 2017
Geschwindigkeitsüberschreitung in Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1,581 festgestellt, Bußgeldstelle Landkreis Celle
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 50 km/h Lasermessung (Gerät nicht benannt)
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Juli 2017
Außerorts in Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1,581 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, Bußgeldstelle Landkreis Celle
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 50 km/h
Bußgeld am Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581 (Tempo 50 außerorts)
Erlaubt sind hier 50 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581 für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 51–60 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | ab 121 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Bußgeld für Tempo 50 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Messtechnik am Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581
Lasermessung (Gerät nicht benannt)
Am Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581 wird per Lasermessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 2 Fällen an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Zuordnung: Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
- Gerätetests und Aufbau: Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Lasermessung
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Celle, Bußgeldstelle Celle. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581
Wie schnell darf man am Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581 fahren?
Zulässig sind dort 50 km/h (außerorts). Gemessen wird hier per Lasermessung. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Lasermessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Altencelle, auf der K 74, Höhe km 1, 581?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.