Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Dresden, auf dem Käthe-Kollwitz-Ufer, in Höhe Nr. 91, aus Richtung Pfeifferhannsstraße, in Richtung Goetheallee um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 72 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350 digital, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Vordruck Zeugenanhörung

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