Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am21.03.2016 wurde die erlaubte Ggeschwindigkeit in Leipzig, Hans-Beimler-Straße, zw. K.-Helbig-Strasse und Ch.-Probst-Straße um 8 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 38 km/h, Beweismittel: Messgerät speedophot RADAR, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Leipzig
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