Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es  wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 12165, Berlin, St/ZD, auf dem Wolfensteindamm, Höhe Nr. 9, Ri. Schloßstraße um 9 km/h bei zulässigen 00 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 59 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung/Anhörung

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