Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 88453, Erolzheim, auf der L 299, OEG Bechtenrot um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Messgerät eso ES 3.0 mit Foto 77 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landratsamt Biberach übersandte Zeugenfragebogen

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