Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in 72764, Reutlingen, Georg-Friedrich-Händel-Straße, Höhe Gebäude Nr. 133 um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 47 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Formular Anhörung
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