Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fuldatal, OT Rothwesten, L 3232, Bereich Fußgänger LZA, Fahrtrichtung Simmershausen mit 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit PoliScan M1, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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