Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 79353, Bahlingen, auf der Riegeler-Str.. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto 68 km/h Verwarnungsgeld von 35,00 € wurde erhoben

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Emmendingen

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