Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 79353, Bahlingen, auf der Riegeler-Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 68 km/h. Verwarnungsgeld: 35,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Emmendingen
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