Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Cham, Tasching, H. Hs Nr. 51, Ri. Vilzing die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 37 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 ergab 87 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:   Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

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