Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Cham, auf der B 85, Abschnitt 1920, bei km 3,685, Ri. Roding ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 143 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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