Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 74076 Heilbronn, auf der Austraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 57 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Heilbronn
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