Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 18.04.2016 in 72124, Pliezhausen, Tübinger Straße, Geb. 64, B 297 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 59 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 9 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Einseitensensor, ES3.0, Foto, Verwarnungsgeld 15:00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Reutlingen übersandt.
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