Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Wörth, auf der Bundesstraße 10, Stations-km 0,621, in FR Karlsruhe mit 12 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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