Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Dortmund, Evinger Straße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Foto 63 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Vordruck Anhörung

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