Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Arnsberg-Neheim, Möhnestraße, FR Graf-Gottfried-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 58 km/h bei erlaubten 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan FM1 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hochsauerlandkreis übersandte Vordruck Anhörung

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